Seit Anfang der er Jahre sind Z-Drugs in Deutschland als verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung von Schlafstörungen zugelassen. Ursprünglich war mit der Entwicklung von Z-Drugs die Hoffnung verbunden, eine Alternative für die häufig verschriebenen Benzodiazepine zu finden, da Benzodiazepine mit einer Reihe von Nebenwirkungen verbunden sind, wie Tagesmüdigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit und eine entsprechend erhöhte Unfallgefahr. Zudem bildet sich bei Benzodiazepinen schnell eine Toleranz gegenüber der Wirkung aus, verbunden mit dem Risiko einer Abhängigkeit. Z-Drugs sind chemisch anders aufgebaut als Benzodiazepine, wirken aber an den gleichen Bindungsstellen im Gehirn. Beide Substanzklassen führen zu einer vermehrten Ausschüttung des Neurotransmitters Gamma-Amino-Buttersäure GABA, die eine dämpfende Wirkung hat. Z-Drugs erleichtern somit das Einschlafen. Bei niedrigen Dosierungen von bis zu 10 Milligramm haben Z-Drugs im Gegensatz zu Benzodiazepinen jedoch keinen Einfluss auf die Schlafphasen.
Dies ist ganz einfach: Sie legen dem Apotheker das Rezept vor, auf welchem dieser den Preis einträgt unter Umständen wird hierfür ein neuer Beleg verwendet. Den Preis zahlen Sie direkt in der Apotheke. Abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen des Rechts des Reiselandes bekommen Sie das Geld wiedererstattet. In diesem Fall wird es allerdings wie ein Privatrezept behandelt. Wenn Sie auf Ihrer Auslandsreise ein deutsches Kassenrezept einlösen wollen, sollte auch dies möglich sein. Es gilt der Grundsatz: Ein Rezept pro Arzneimittel.


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