Diazepam fällt unter Btmg und ist verschreibungspflichtig. Das was sie schildern stellt eine Straftat da. Abgesehen das der Umgang mit Betäubungsmittel ohne ärztliche Überwachung fahrlässig ist, kann es noch zu gesetzlichen Konsequenzen kommen. Drogen lassen sich überall im Netz bestellen. Hallo, Diazepam habe ich auch benutzt und ich kann sagen dass die Pillen wunderbar wirken, ich hatte kein Problem mit Diazepam gehabt.
Ein- und Durchschlafstörungen sind die klassische Indikation für Benzodiazepine. Manchmal stören sie aber auch den Schlaf. Das erste Benzodiazepin bei dem diese pharmakologischen Wirkungen nachgewiesen wurden, war Chlordiazepoxid. Viele weitere Benzodiazepine folgten. Im letzten Jahrzehnt gingen die Verordnungen jedoch deutlich zurück, da vermehrt Risiken bekannt wurden 2. Ein längerfristiger Einsatz ist nur in medizinisch begründeten Einzelfällen erstattungsfähig.

