Der Einsatz von PSDs in der physiotherapeutischen Praxis wird anhand von Situationen veranschaulicht wie die postoperative Sauerstoffgabe durch einen Physiotherapeuten auf Anweisung eines Anästhesisten oder die Verabreichung oder Beratung zur Anwendung von verordneten Analgetika von einem Arzt an einen Patienten mit rheumatoider Arthritis. Im die in der Lage sind, Arzneimittel im Rahmen der PID zu liefern. Ein typisches Beispiel für den Einsatz von PID ist bei Unfall- und Notfall-Analgesie, wenn ein Physiotherapeut versorgen dürfte oder nach schriftlicher Anweisung ein Analgetikum an Patientengruppen mit an klinischer Zustand festgestellt.
Ein weiteres Beispiel ist die intra- und extraartikuläre Verabreichung von Lokalanästhetika und entzündungshemmenden Kortikosteroiden durch einen Physiotherapeuten an der laufenden Behandlung von Rheumapatienten beteiligt. Die Informationen, die für einen Physiotherapeuten in einer PID enthalten sein müssen, folgen den dieselben allgemeinen Regeln, die in dem podologischen Beispiel weiter oben in diesem Kapitel aufgeführt sind.

Genauso wichtig ist es, beurteilen, ob eine Veränderung des Zustands eines Patienten durch eine medikamentöse Therapie verursacht wird oder eine Veränderung im Krankheitsprozess. Medikamente können zu Symptomen wie Schwindel, Müdigkeit, Trockenheit führen Mund, Verstopfung und Patienten können neue Symptome mit dem Drogenkonsum in Verbindung bringen oder auch nicht.
Angehörige der Gesundheitsberufe sind zunehmend an der Verabreichung von Medikamenten beteiligt an Patienten, entweder als Ausnahme vom Arzneimittelgesetz Anweisungen oder als ergänzende Verschreiber. Das Arzneimittelgesetz Das Sekundärrecht bietet seitdem einen rechtlichen Rahmen für die Herstellung, Zulassung, Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Arzneimitteln.
Eine Ausnahme von der Das Arzneimittelgesetz ermöglicht bestimmten Fachkräften, einschließlich Podologen, Zugang zu bestimmten verschreibungspflichtige Arzneimittel, sofern sie entsprechend beim Gesundheitsamt registriert sind Rat der Berufe.