Seit Januar dürfen Apothekerinnen und Apotheker bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel Abgabekategorie B rezeptfrei an Patientinnen und Patienten abgeben. Die Abgabekategorie C wurde aufgehoben. Arzneimittel werden nach der Zulassung durch die Swissmedic in Verkehr gebracht. Die Swissmedic teilt die Arzneimittel in die verschiedenen Abgabekategorien ein. A: Einmalige Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung B: Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung D: Abgabe nach Fachberatung E: Abgabe ohne Fachberatung. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Heilmittelgesetzesrevision entschieden, die vorhandenen Fachkompetenzen bei der Abgabe von Arzneimitteln besser auszuschöpfen.
Warum Sie beim Kauf von Arzneimitteln aus dem Internet vorsichtig sein sollten, und was passiert, wenn sich am Zoll herausstellt, dass eine an Sie andressierte Sendung ein illegaler Arzneimittelimport ist - das erfahren Sie in diesem Video. Wenn Sie ein Schreiben mit dem Titel «Unzulässige Einfuhr von Arzneimitteln» erhalten haben, ist eine an Sie adressierte Arzneimittelsendung kleines Paket durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG angehalten worden, weil die Sendung nicht den geltenden Einfuhrbestimmungen für Arzneimittel entspricht. Gemäss Heilmittelrecht darf eine Privatperson Medikamente nur in kleinen Mengen für den Eigengebrauch, maximal in der Menge eines therapeutischen Monatsbedarfs, einführen. Beispiel: Bei Wirkstoffen, die zur Erektionsförderung eingesetzt werden, beträgt der Monatsbedarf insgesamt höchstens mg Sildenafil ODER mg Tadalafil ODER mg Vardenafil ODER mg Avanafil. Die Wirkstoffe Sildenafil, Tadalafil, Vardenafil und Avanafil gehören derselben Wirkstoffklasse an PDE5-Hemmer und dürfen nicht kombiniert werden. Der Import von Arzneimitteln für Drittpersonen ist nicht erlaubt. Wenn ein Arzneimittel als Betäubungsmittel eingestuft ist siehe: Link, darf es nur durch kranke Reisende mitgeführt werden siehe Link.


