In Irland sind Viagra und die Konkurrenzpräparate bereits seit rezeptfrei in Apotheken erhältlich und dürfen entsprechend beworben werden. Eine pharmazeutische Beratung ist Pflicht. Bereits im Januar hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM es einstimmig abgelehnt, Sildenafil zur Behandlung der erektilen Dysfunktion aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Damals standen die mg-Tabletten auf der Tagesordnung. Die Sitzung ist nicht öffentlich und das Ergebnis nur aus dem rasch veröffentlichten Kurzprotokoll zu entnehmen. Die Mitglieder des Ausschusses, darunter auch Vertreter der AMK, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Heute sind die Potenzmittel aus dem Apothekenalltag nicht mehr wegzudenken. Die erektile Dysfunktion ist definiert als die fortwährende Unfähigkeit, eine penile Erektion, die für einen befriedigenden Geschlechtsverkehr ausreicht, zu erreichen oder aufrechtzuerhalten NIH Consensus Conference Diese Störung sollte für mindestens sechs Monate bestehen, bevor sie als behandlungsbedürftig gilt. Alle Erektionsstörungen, ob psychischer oder organischer Natur, haben letztendlich immer dasselbe Ergebnis zur Folge: Es wird zu wenig cyclisches Guanosinmonophosphat cGMP im Penis produziert, dadurch bleibt die Erektion aus. Eine Erektion kann so doch noch eintreten und länger aufrechterhalten werden. Für die Wirkung ist allerdings eine sexuelle Stimulation nötig. Alle PDEHemmer werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA in der Arzneimittel-Richtlinie als Lifestyle-Arzneimittel gelistet, also als Wirkstoffe, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht und deren Kosten deshalb nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.


