Da es sich bei Nahrungsergänzungsmitteln jedoch um Lebensmittel handelt, sind sie von dieser Gesetzesregelung nicht betroffen. Die Aufklärungspflicht für Arzneimittel gilt auch für solche Medikamente, die nur Vitamine, Mineralstoffe und natürliche Pflanzenstoffe enthalten. Nahrungsergänzungsmittel — auch wenn sie genauso hoch oder sogar noch höher dosiert sind als Arzneimittel - tragen keine entsprechenden Hinweise. Und Sie erfahren, weshalb es so wichtig ist, dass Arztpraxisteam und Apothekenpersonal über alles Bescheid wissen, was Sie so zu sich nehmen. Um den Überblick zu behalten, hilft unsere Checkliste Meine persönliche Gesundheits-'Apotheke'.
Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen. Listerien, gelangen von Tieren oder deren Produkte z. Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit z. Es kann zu einer Vielzahl von Überdosierungserscheinungen kommen, unter anderem zu Magenschmerzen, Übelkeit, Durchfall, Verwirrtheit und Krampfanfällen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.


